Der deutsche Komponist, Johann Sebastian Bach (*1685 in Eisenach; †1750 in Leipzig) war seinerzeit bei der Gemeinde Arnstadt als Organist angestellt. Er hatte einen Jahresurlaub von insgesamt 28 Tagen zur Verfügung. Ende Oktober 1705 wurde Johann Sebastian Bach dann ein vierwöchiger Urlaub gewährt. Er machte sich auf zum berühmten Orgelmeister, Diedrich Buxtehude (offiziell wanderte er nach Lübeck für Studienzwecke). Die vier Wochen Urlaub waren um, doch in Arnstadt war kein Johann Sebastian Bach aufzufinden. Kaum zu glauben, aber erst nach vier Monaten, im Januar 1706, kehrte der junge Bach nach Arnstadt zurück. Er hatte sich auch bald wegen der eigenmächtigen Urlaubsüberschreitung vor dem Konsistorium zu verantworten. Was glauben Sie, was mit Johann Sebastian Bach damals passiert ist?
Er hatte während seiner Abwesenheit einen Vertreter bestellt, Johann Ernst Bach. Das Konsistorium hätte allen Grund gehabt, Bach rauszuwerfen. Doch es zögerte, denn gute Fachkräfte waren schon damals schwer zu bekommen. Es übte daher Nachsicht mit Bach. Das Konsistorium nahm sich diese Gelegenheit jedoch zum Anlass, sich über Bach zu beschweren.
Heute ist die Rechtslage so, dass man sich in Ausnahmefällen, wenn man einen wichtigen Grund für die Urlaubsverlängerung nennen kann, vor einem Rauswurf schützen kann.
Eine wirklich nette Geschichte, die zeigt, dass auch schon vor 300 Jahren eine eigenmächtige Urlaubsverlängerung nicht automatisch den Rausschmiss bedeutete.
Darf sich ein hochtalentierter Mitarbeiter alles leisten? Selbst vier Monate Extraurlaub?
Seit ich am 25. November den Blog „Bald 8 Mio. Arbeitslose?” eingestellt habe, kocht die Diskussion. Zusätzlich hat mein YouTube-Filmchen „Ruinieren C-Mitarbeiter unser Land?” für 140 Eintragungen bei YouTube gesorgt. So viele Zuschauer haben ihren Kommentar eingetragen.
Total überraschend: Viele sagen, es ist die Schuld von uns Vorgesetzten, dass es so viele C-Mitarbeiter gibt. Ich muss gestehen, das war bisher – zumindest nicht in diesem Umfang – in meinem Blick.
Leser B schreibt: „Hallo und guten Abend, auch ich frage mich: Wer hat die C-Mitarbeiter eingestellt und mit welchem Ziel wurden sie eingestellt? Will ich gefolgsame Arbeiter oder will ich Mitarbeiter, deren Werte und Ziele sich mit den Werten und Zielen des Unternehmens decken oder mindestens vereinbaren lassen? Hab ich einen Menschen eingestellt, der sich früher oder später auf den Karren setzt, habe ich keinen ‚Mit’arbeiter mehr.
1. War er schon so? -> Fehler bei der Auswahl!
2. Wurde er dazu gebracht? -> Fehler im System.”
Solche Briefe sind bei mir in Hülle und Fülle aufgelaufen.
Liegt es vielleicht am „nicht dürfen”?
Motivationsexperte und Management-Guru Reinhard Sprenger ist der Ansicht, dass man Mitarbeiter eigentlich nicht motivieren, sondern nur demotivieren kann. Die Annahme dahinter ist, dass Mitarbeiter grundsätzlich aus sich selbst heraus motiviert sind, diese Motivation jedoch von außen beeinträchtigt werden kann. Zum Beispiel gibt es immer wieder die Situation, dass talentierte Mitarbeiter demotiviert sind, weil ihnen von ihren Vorgesetzten nicht genügend Freiräume zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten eingeräumt werden. Diese Mitarbeiter „können” und „wollen”, aber sie „dürfen” nicht!
Fazit
Menschen lassen sich sicherlich nicht auf Knopfdruck zu höherem Engagement bewegen! Dennoch können Sie einiges tun, um eine Umgebung bzw. Atmosphäre zu schaffen, in der sich Ihre Mitarbeiter gerne für die Firma und ihre Ziele verausgaben. In einer solchen Firma ist viel mehr Lob als Kritik zu hören! Es herrscht ein allgemeines Klima des Vertrauens, in dem auch mal ein Fehler gemacht werden darf.
Na also. Wir Führungskräfte sitzen zwar auf der Anklagebank, aber das muss ja nicht so bleiben.
Kürzlich hatte ich einen spannenden Artikel in der Hand. Bei dem Blick hinter die Kulissen der „kleinsten Armee der Welt“ mit 110 Mann wird man feststellen, dass bei der Schweizergarde ein wertschätzender und freundschaftlicher Umgang stattfindet. Die Truppe arbeitet professionell und kompetent. Die persönlichen Kriterien, um in die Garde eintreten zu können, sind klar definiert. Ebenso die fachlichen Mindestanforderungen. Dies hat den Vorteil, dass die Bewerberauswahl sehr vereinfacht wird. Die Garde macht immer großen Eindruck – natürlich auch bedingt durch die Uniformen. Schaut man einmal genauer hin wird man feststellen, dass der Auftritt bis ins kleinste Detail geprobt wird.
Nachwuchssorgen gibt es nicht: Eine Stelle bei der Schweizergarde hat viele Vorteile: Sie ermöglicht einem das Leben in Rom, somit Auslandserfahrung und das Erlernen einer fremden Sprache. In dieser Gruppe werden Werte gelebt – sie stehen nicht nur auf einem Papier.